4. Welche Alternativen zum "freien" Arbeitsmarkt gibt es?
- Was versteht man unter einem Transitarbeitsplatz?
- Was ist ein Integrativer Betrieb?
- Was ist ein Geschützter Arbeitsplatz?
Für einige Arbeitsuchende kommt ein Arbeitsplatz in der sogenannten freien Wirtschaft nicht sofort infrage. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Um diesen Menschen einen schrittweisen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Beschäftigung, die im folgenden Abschnitt kurz beschrieben werden.
Was versteht man unter einem Transitarbeitsplatz?
Wenn jemand Schwierigkeiten hat, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, kann die Vermittlung in ein sogenanntes Beschäftigungsprojekt (Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt, Sozialökonomischer Betrieb) helfen. Die Grundidee solcher Beschäftigungsprojekte ist es, die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen zu ermöglichen. D.h. sie bekommen auf einem zeitlich befristeten Arbeitsplatz die Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung ihre berufliche Eingliederung zu starten. Ein solcher Arbeitsplatz heißt Transitarbeitsplatz und soll dazu dienen, die persönlichen Voraussetzungen zu verbessern und schließlich eine Stellung auf dem freien Arbeitsmarkt zu finden. Ein Beschäftigungsverhältnis auf einem Transitarbeitsplatz kann maximal ein Jahr dauern.
Beschäftigungsprojekte arbeiten in sehr unterschiedlichen Bereichen, von der Altenbetreuung über die Grünraumbewirtschaftung bis hin zu Bürodienstleistungen. Viele Projekte haben sich auch auf bestimmte Zielgruppen (z.B. Menschen mit einer psychischen Erkrankung) spezialisiert.
Mehr Informationen zu Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und Sozialökonomischen Betrieben erhalten Sie bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle.
In vielen Beschäftigungsprojekten werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Integrationsbegleitung dabei unterstützt, einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft zu finden. In anderen Projekten bietet die Arbeitsassistenz in dieser Phase des Übergangs Begleitung und Unterstützung.
Was ist ein Integrativer Betrieb?
In den Integrativen Betrieben (früher: Geschützte Werkstätten) können jene Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz finden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder beschäftigt werden können.
In Österreich gibt es acht Integrative Betriebe, die meisten von ihnen mit mehreren Standorten. Die Betriebe sind in verschiedenen Bereichen tätig (z.B. Holzverarbeitung, Druckerei, Wäscherei). Sie werden gefördert, erwirtschaften aber einen Teil ihrer Kosten durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen selbst. Insgesamt arbeiten rund 1.500 behinderte Menschen in den acht Integrativen Betrieben.
Eine Liste aller Integrativen Betriebe steht Ihnen im Serviceteil zur Verfügung.
Die Arbeitsplätze in Integrativen Betrieben sind nicht als Dauerarbeitsplätze gedacht. Das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen befähigt werden, eine Stelle in der freien Wirtschaft zu finden. Wenn allerdings die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, können die Arbeitsplätze im Integrativen Betrieb gesichert bleiben.
Es gibt kein Recht darauf, dass man in einen Integrativen Betrieb aufgenommen werden muss. Es werden auch nur Menschen mit Behinderung eingestellt, die einen bestimmten Grad der Leistungsfähigkeit erreichen können.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Integrativen Betrieb bekommen bei ihrem Eintritt einen schriftlichen Arbeitsvertrag, werden nach Kollektivvertrag bezahlt und sind voll versichert.
Bei Ihrem Bundessozialamt erfahren Sie mehr über die Aufnahmebedingungen und die Arbeitsmöglichkeiten in den Integrativen Betrieben.
Was ist ein Geschützter Arbeitsplatz?
Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Möglichkeiten (Transitarbeitsplätze, Integrative Betriebe), bezeichnet der Begriff Geschützte Arbeit einen geförderten Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt. Das heißt, hier werden keine speziellen Projekte oder Betriebe eingerichtet, sondern es wird ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen der freien Wirtschaft z.B. mittels Lohnkostenzuschuss gefördert, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf Grund einer Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, die volle Arbeitsleistung zu erbringen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Bundessozialamt oder bei Ihrer Landesregierung.